Pressemitteilung Zürisee Golf, 19. April 2005

Kantonale Verwaltung soll 9-Loch-Projekt prüfen

Wie weiter mit dem Golfprojekt am Pfannenstiel? Nach der Empfehlung der regionalen Planungsgruppe ZPP anfangs 2004, das Projekt zu überdenken, schien sich die Sache unaufhaltsam im Kreis zu drehen. Der Gemeinderat Meilen mochte sich nicht zu einer positiven Stellungnahme durchringen, weil die ZPP dem Vorhaben skeptisch gegenüberstand. Die ZPP begründete ihre negative Haltung mit dem ablehnenden Vorprüfungsergebnis der kantonalen Verwaltung. Die kantonalen Amtsstellen schliesslich beriefen sich darauf, dass die Region dieses Projekt ohnehin nicht wolle.

Im November 2004 analysierte die Zürisee Golf-Projektleitung mit Vertretern der Natur- und Heimatschutzkommission des Kantons Zürich (NHK) an einer Sitzung die verfahrene Situation und erörterte Auswege. Die NHK hatte vorgängig bei der kantonalen Vorprüfung als einzige Amtsstelle ein neutrales und offenes Gutachten verfasst.

Bei der Sitzung im November zeigte sich, dass diese Kommission bei Ihrer Beurteilung des Projekts gar nicht im Bild war, wie umfangreich und seriös die Planungsvorbereitung der Zürisee Golf gewesen war. Aus diesem Grund empfahl der Präsident der NHK, bei der kantonalen Baudirektion ein Wiedererwägungsgesuch einzureichen, damit die involvierten Amtsstellen aufgrund der umfangreichen Unterlagen zu einer sachlich korrekten Beurteilung gelangen könnten.

Anfangs Dezember 2004 reichte Zürisee Golf beim Kanton dieses Wiedererwägungsgesuch ein. Anfangs März 2005 erhielten die Initianten von Regierungsrätin Dorothée Fierz einen abschlägigen Bescheid.

Interessant war die Begründung: „Es gehe weniger darum, ob mit einer geeigneten Projektierung die Natur- und Landschaftsschutzinteressen oder die landwirtschaftlichen Anliegen erfüllt werden können“, hiess es in dem Schreiben, „sondern darum, dass der Bevölkerung mit der Realisierung des Projektes rund 80 ha Naherholungsraum, wenn auch nicht physisch so zumindest psychologisch, entzogen werde“.

Dieser Bescheid veranlasste das Projektteam, beim Kanton Ende März einen Antrag zu stellen, die Realisierungsmöglichkeiten eines 9-Loch-Projekts zu prüfen. Damit wird diesem psychologischen Entzug Rechnung getragen, weil ein wesentlich kleinerer Teil eines Naherholungsgebietes beansprucht wird.

Mit der Reduktion auf ein 9-Loch-Projekt wird der grundsätzliche Ablehnungsgrund der Baudirektion massgeblich relativiert. Zudem beruht der Ablehnungsgrund – die Mehrheit der Bevölkerung wolle grundsätzlich keinen Golfplatz in diesem Gebiet - auf einer Hypothese. Einige Indizien sprechen zwar dafür, bis heute liegt aber kein Beweis dafür vor, da das Projekt nie zur Abstimmung gebracht werden konnte.

Es kann nicht Aufgabe der Verwaltung sein, einen Volkswillen auf hypothetischen Annahmen vorwegzunehmen. Mit einem 9-Loch-Projekt wird den bisherigen Bedenken wegen Beschränkung des Naherholungsraumes wesentlich Rechnung getragen. Ob dies für die betroffene Bevölkerung immer noch einen klaren Ablehnungsgrund darstellt, muss im hierfür vorgesehenen politischen Prozess evaluiert werden.

Kontakt: Franz Scherrer, Projektleiter Zürisee Golf