Pressemitteilung Zürisee Golf, 21. Januar 2004

Das Projekt nach ZPP-Stellungnahme überdenken

Unmittelbar vor Weihnachten hat die Zürcher Plannungsgruppe Pfannenstil (ZPP) der Zürisee Golf AG ihre Stellungnahme zum Projekt zugestellt. Als letzte Konsequenz aus einer langen Reihe von Ausführungen und Stellungsnahmen einzelner Amststellen oder Interessenverbände rät die ZPP den Initianten, ihr Projekt zu "überdenken".

Einen Auszug des Schreibens der ZPP finden Sie imAnhang am Ende dieser Datei.

Einwände ernst nehmen, aber falsche Behauptungen richtig stellen

Das Projektteam nimmt die Einwände der ZPP, respektive der von der ZPP zur Stellungnahme eingeladenen Kreise ernst, und überdenkt das Projekt deshalb noch einmal grundsätzlich. Gleichzeitig enthalten die im ZPP-Erläuterungsbericht zusammengestellten Argumente der verschiedenen Stellen zum Teil derart grobe Verzerrungen oder schlicht falsche Aussagen, dass die Initianten detailliert zu den einzelnen Aussagen Stellung nehmen, um die Sachlage richtig widerzugeben: Replik auf den erläuternden Bericht.

Der erläuternden Bericht wurde der Presse vor Weihnachten 2003 von der ZPP direkt zugestellt. Zu finden ist er als PDF-Datei ebenfalls auf der Zürisee Golf Website unter dem Link Presse / Unterlagen. Wer keinen Zugang zum Internet hat oder mit Problemen konfrontiert ist, kann die entsprechenden Dokumente auch im Sekretariat der Zürisee Golf AG anfordern.

Zu beachten gilt, dass die ZPP sich bei der Vorprüfung einer allfälligen Richtplanrevision natürlich auf die Stellungnahmen der dahinter gelagerten Kreise abstützen muss. Wenn also in der Replik der Zürisee Golf AG Kritik geäussert wird, richtet sie sich immer an den Urheber der Stellungnahme und nicht an die ZPP selber, die in diesem Sinne quasi nur als Überbringer der schlechten Botschaft fungiert. Gleichwohl erwarten die Golfinitianten, dass die ZPP als beurteilende Instanz bei der bevorstehenden Prüfung des zukünftigen, "überdachten" Projektes auch die Gegenargumente und sachlichen Richtigstellungen der Golf AG ernst nimmt und in ihre Beurteilung des zweiten Projektanlaufs einfliessen lässt.

Reduktion auf eine 9-Lochanlage in Erwägung ziehen

Obwohl die Initianten nach wie vor der Meinung sind, dass die Durchlässigkeit des bisher vorgeschlagenen Golfperimeters für andere Erholungssuchende optimal gegeben ist und auch kein Sicherheitsrisiko besteht, muss das Argument ernst genommen werden, die Golfspieler würden zuviel Land beanspruchen. Dieser Einwand wiegt um so schwerer, weil er nicht nur in den Stellungnahmen der verschiedenen angefragten Kreise auftaucht, sondern auch ein oft geäussertes Argument in der Bevölkerung ist.

Das Projektteam prüft deshalb, ob mit der Reduktion auf eine 9-Lochanlage ein Kompromiss gefunden werden kann, der die Golfer vom spielerischen Anspruch her befriedigt und gleichzeitig der übrigen Bevölkerung im diskutierten Gebiet mehr Freiraum lässt. Zudem wird damit auch das Argument entkräftet, der Golfperimeter reiche zu nahe ans Siedlungsgebiet heran.

Wie auch immer das neue Projekt aussehen wird, Ziel der Initianten ist, bis Ende Februar erste konkrete Pläne vorzubereiten und dann in ausgewählten Kreisen zur Diskussion zu stellen. Falls tatsächlich eine Reduktion auf eine 9-Lochanlage in Erwägung gezogen wird, muss natürlich auch das Finanzierungs- und Mitgliedschaftskonzept überarbeitet werden.

Initiative für die Richtplanrevision lancieren

Wie im Schreiben der ZPP festgehalten, muss der Antrag auf Revision der Richtplanung mittels dem politischen Instrument der "Initiative" eingeleitet werden. Dazu braucht es 1000 Unterschriften von volljährigen Einwohnern aus den zwölf Gemeinden der ZPP:

  • Egg
  • Erlenbach
  • Herrliberg
  • Hombrechtikon
  • Küsnacht
  • Männedorf
  • Meilen
  • Oetwil am See
  • Stäfa
  • Uetikon am See
  • Zollikon
  • Zumikon

Die Zürisee Golf AG ist zurzeit daran, in Absprache mit der ZPP einen formell korrekten Unterschriftenbogen zu entwerfen. Sobald er fertig und von den zuständigen Stellen für in Ordnung befunden ist, wird er allen Fördervereinsmitgliedern aus den entsprechenden zwölf Gemeinden zugestellt. Dann können sie ihn unterzeichnen und in der Nachbarschaft, respektive im Bekanntenkreis weitere Unterschriften sammeln.

Parallelen zum Projekt Mönchaltorf

Die kantonale Verwaltung hat sich erst kürzlich auch grundsätzlich gegen die Realisierung des Golfprojektes in Mönchaltorf ausgesprochen. Dabei irritiert, dass die Argumentation im Bezug auf das eine Projekt nicht mit der Argumentation bezüglich des andern übereinstimmt. Man muss sich fragen, ob die Vertreter der kantonalen Verwaltung grundsätzlich keine Golfplätze wollen - ungeachtet der konkreten Ausgangslage. Zu diesem Schluss müssen die Initianten des Zürisee Golf Projektes insbesondere nach einer Besprechung Ende November 2003 kommen. Seitens der kantonalen Verwaltung wurde bei jener Gelegenheit die Meinung geäussert, im Kanton Zürich gebe es bereits genügend Golfplätze; ein weiterer Bedarf sei nicht gegeben.

Diese Haltung ist falsch, leben im Grossraum Zürich doch mehr als 40'000 Menschen, die gerne Golf spielen (MACH Consumer Studie). Golfplätze gibt es im Kanton Zürich aber nur gerade für gut 8'000 Golfclubmitglieder. Diese Einschätzung untermauern auch die eben publik gewordenen Anstrengungen des Migros Genossenschaftsbundes Zürich, im Gebiet des Wädenswiler Berges ein neues Golfprojekt zu verwirklichen.

Zuversichtlich stimmt in diesem Zusammenhang die offizielle Anfrage von Kantonsrat Lukas Briner (FDP, Uster) vom 12. Januar 2004 an den Regierungsrat, in der er nach dem negativen Bescheid zum Golfprojekt Mönchaltorf die Haltung der Zürcher Regierung zum Golfsport kritisch hinterfragt. (Der Wortlaut der Anfrage findet sich ebenfalls auf der Zürisee Golf Website unter dem Link Presse / Unterlagen)

Die Initianten glauben trotz des starken Gegenwindes seitens verschiedener Amtsstellen und Organisationen weiter an die Realisierbarkeit des Zürisee Golf Projektes und zählen deshalb weiterhin auf die Unterstützung des Fördervereins - insbesondere bei der Unterschriftensammlung für die Initiative zur Richtplanrevision.

Kontaktperson: Franz Scherrer, Projektleiter Zürisee Golf



Anhang zur Pressemitteilung Nr. 6 vom 21. Januar 2004

Die ZPP hält in ihrem Schreiben fest:

Voraussetzung für die Realisierung einer Golfanlage ist die Festlegung des Standorts im regionalen Richtplan. Der Vorstand der ZPP hat die Meinung der Regionsgemeinden, der Nachbarregionen sowie der beiden Naturschutzorganisationen Zürcher Vogelschutz und Pro Natura zu diesem Vorhaben eingeholt und zudem den Kanton zur Vorprüfung eingeladen:

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen kommt der ZPP-Vorstand zum Schluss, dass das geplante Golfplatzprojekt

  • die Landschaft sehr stark belasten würde,
  • kaum mit einer weiterren ökologischen Aufwertung verbunden wäre,
  • das Erholungserlebnis der anderen Erholungssuchenden beeinträchtigen würde.

Das Projekt wäre nur mit sehr massiven Auflagen realisierbar.

In der Beilage senden wir Ihnen unseren erläuternden Bericht, der die Resultate der Anhörung und Vorprüfung wiedergibt und die zusammenfassenden Betrachtungen des ZPP-Vorstandes enthält. Damit Sie sich ein direktes Bild über die Unterlagen der kantonalen Fachstellen machen können, erhalten Sie zudem die Vorprüfungsberichte des Amtes für Raumordnung und Vermessung (ARV) vom 19. August 2003 und vom 20. Oktober 2003, die auf Mitberichten des Amtes für Natur und Landschaft (ALN), des Tiefbauamtes (TBA), des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) sowie dem Gutachten der Natur- und Heimatschutzkommission (NHK) vom 24. Oktober 2003 beruhen.

Aufgrund der kritischen bis mehrheitlich negativen Beurteilung des Vorhabens durch verschiedene Gemeinden, Naturschutzorganisationen und kantonale Stellen empfiehlt der Vorstand der ZPP den Initianten, die Realisierung eines Golfplatzprojektes an diesem Standort zu überdenken. Es bleibt den Initianten aber offen, mittels einer Initiative das offizielle Verfahren zur Revision des regionalen Richtplans einzuleiten.