Meilener Anzeiger, 10. Oktober 2003, Seite 2

Keine Golf-Stellungnahme bis auf weiteres

Petition gegen Golfplatzprojekt

Am 18. September überreichte die SVP Meilen dem Gemeinderat eine Petition gegen das Golfplatzprojekt der Zürisee Golf AG auf dem Gemeindegebiet von Meilen und Herrliberg mit 493 Unterschriften von Meilemer Einwohnerinnen und Einwohnern, aber auch von auswärtigen Personen. Der Gemeinderat wird darin aufgefordert, zum Golfplatzprojekt Stellung zu nehmen und die Zürisee Golf AG anzuhalten, auf das Projekt zu verzichten. Eine gleich lautende Eingabe hat der Quartierverein Feldmeilen eingereicht, welcher sich auf eine Konsultativabstimmung (259 Gegner, 60 Befürworter) im Rahmen einer Informationsveranstaltung vom 4. Juni bezieht.

Notwendige Planungsverfahren im Frühjahr 2003 eingeleitet

Voraussetzung für die Realisierung des Golfplatzes ist ein Eintrag im regionalen Richtplan als "besonderes Erholungsgebiet C, Golfplatz" (Stufe Richtplanung; zuständig ist die Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe ZPP), erst anschliessend folgt die Ausscheidung einer kommunalen Erholungszone mit Gestaltungsplan (Stufe Nutzungsplanung; zuständig sind die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung) und sodann eine baurechtliche Bewilligung. Mit Eingabe vom 19. März stellte die Zürisee Golf AG der ZPP formell den Antrag auf Ergänzung des regionalen Richtplans. In einer ersten Phase wurden die Zweckverbandsgemeinden angehört und die Projektunterlagen zur Vorprüfung an die zuständige kantonale Stelle eingereicht. Im Anschluss daran (ca. Mitte November 2003 bis Mitte Januar 2004) wird eine öffentliche Auflage, das heisst ein Einwendungsverfahren für jedermann, durchgeführt. Die Delegiertenversammlung der ZPP wird alsdann (ca. Ende März 2004) über einen Eintrag für das Golfplatzprojekt im regionalen Richtplan Beschluss fassen. Gegen diesen Beschluss kann das Referendum durch 800 Stimmberechtigte ergriffen werden; die Schlussabstimmung würde dann an der Urne erfolgen. Erst danach wird allenfalls die Planung auf kommunaler Stufe in Angriff genommen.

Gemeinderat verzichtet bis auf weiteres auf Stellungnahme

Trotz Aufforderungen von Gegnern zum Projekt Stellung zu nehmen bzw. das Projekt zu stoppen, behält der Gemeinderat seine neutrale Haltung bei:

  • Bei jedem Projekt gibt es Gegner und Befürworter. Es ist nicht Aufgabe des Gemeinderats, in einem demokratischen (Richtplan-)Verfahren Partei zu ergreifen und das Verfahren zum Abbruch zu bringen. Als involvierte Behörde hat der Gemeinderat vielmehr zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Verfahren im dafür vorgesehenen Rahmen durchgeführt werden können; entscheiden werden die zuständigen Organe (ZPP, Stimmberechtigte) zum gegebenen Zeitpunkt.
  • Der Gemeinderat wird vor der Delegiertenversammlung der ZPP (voraussichtlich im Frühjahr 2004) eine abschliessende Standortbestimmung vornehmen und sich mit den gemeindeeigenen Delegierten über das Stimmverhalten absprechen. Für eine ausgewogene Beurteilung fehlt heute noch das Ergebnis des öffentlichen Einwendungsverfahrens für jedermann, welches voraussichtlich Mitte November 2003 bis Mitte Januar 2004 dauern wird.
  • Zum eigentlichen Golfplatzprojekt wird der Gemeinderat erst Stellung nehmen, wenn das Detailprojekt ausgearbeitet ist, was erst nach Vorliegen der rechtskräftigen Festsetzung des regionalen Richtplans der Fall sein wird. Wesentliche Aspekte, welche für eine sachgerechte und ausgewogene Beurteilung eines Golfplatzes aus kommunaler Sicht vorliegen müssten, sind beim gegenwärtigen Projektstand noch unklar. Bereits vom Gemeinderat gestellte, kritische Fragen können heute noch nicht abschliessend beantwortet werden.

Stimmberechtigte haben Mitspracherecht

Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Stimmberechtigten bis zur allfälligen Vollendung des Golfplatzes verschiedene Mitsprachemöglichkeiten haben, sei dies das Ergreifen des Referendums gegen den Entscheid der ZPP zum regionalen Richtplan oder die Abstimmung über die notwendige Änderung der kommunalen Nutzungsplanung im Rahmen einer Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat bittet Befürworter und Gegner zu einer sachlichen und differenzierten Meinungsbildung beizutragen, um dann im Rahmen der massgebenden Verfahren demokratisch abstimmen zu können.




Meilener Anzeiger, 10. Oktober 2003, Seite 3

"Schluss mit der 'neutralen Haltung'!"

QVF erwartet klare politische Ablehnung

Am 16. September empfingen Gemeindepräsident Hans Isler sowie die Gemeinderäte Jürg Herter und Armin Hauser eine Delegation des QVF-Vorstands. Ziel des Gesprächs war es, die Hintergründe zu erfahren, weshalb sich der Gemeinderat Meilen in Sachen Golfplatz zu einer "neutralen Haltung" verpflichtet fühlt. Im Gespräch deuteten die Gemeindevertreter zwar einiges an, blieben aber konkrete Antworten auf die Fragen schuldig und liessen vor allem die von ihnen selbst als wichtig bezeichneten Aspekte ("Killerkriterien") offen. Der Vorstand des Quartiervereins Feldmeilen versteht und akzeptiert die "neutrale" Haltung des Gemeinderates aufgrund dieser Sachlage nicht und fordert den Gemeinderat auf, der Bevölkerung auf folgende Fragen Antworten zu geben:

  1. Welches sind heute noch "offene Fragen" und "wesentliche Aspekte" im Zusammenhang mit der Änderung des regionalen Richtplans? (MAZ vom 2. Mai 2003)
  2. Trifft es zu, dass der Gemeinderat Meilen noch keine Verpflichtungen gegenüber der Zürisee Golf AG eingegangen ist, auch nicht bezüglich Pachtvertrag für das Gemeindeland im Golfplatzperimeter? Wenn ja, wie erklären Sie sich die Feststellung der Zürisee Golf AG, dass diese mit "allen Grundeigentümern" bereits Verträge abgeschlossen haben soll?
  3. Kann sich der Gemeinderat Meilen eine Zustimmung mit einer Institution vorstellen, welche in öffentlichen Broschüren, an Veranstaltungen und in persönlichen Gesprächen Tatsachen behauptet, die nicht der Wahrheit entsprechen?
  4. Kann sich der Gemeinderat vorstellen, dass die beantragte Richtplanänderung mit dem Leitbild des Gemeinderates in Einklang gebracht werden kann?

Der Gemeinderat erklärt seine neutrale Haltung mit der Pflicht der Behörde, die gesetzeskonforme Durchführung der notwendigen Planungs- und Bewilligungsverfahren zu gewährleisten und verweist die Kritiker auf die Möglichkeit der Einwendungen im Auflageverfahren, das Referendum gegen den Beschluss der Delegiertenversammlung des ZPP, und auf eine spätere Gemeindeversammlung zur Festsetzung eines Gestaltungsplans für den Golfplatz. Mittlerweile ist die Opposition gegen das Golfplatzprojekt in der Bevölkerung von Meilen so breit abgestützt (Landschaftskommission, QVF, Naturschutz, Pfadi, Fokus Meilen, SVP), dass die neutrale Haltung des Gemeinderates längst zu einer klaren politischen Ablehnung des Vorhabens führen müsste. Alles andere muss als Unterstützung des Projektes der Zürisee Golf AG interpretiert werden. Der Quartierverein Feldmeilen erwartet vom Gemeinderat, dass er seine politische Verantwortung als Standortgemeinde wahrnimmt, der Bevölkerung die offenen Fragen beantwortet und der Richtplanänderung eine Abfuhr erteilt.

Quartierverein Feldmeilen, Katrin Wegmann, Vizepräsidentin