News Zürisee Golf Förderverein, 19. April 2005

Kantonale Verwaltung soll 9-Loch-Projekt prüfen

Seit der Mitgliederversammlung im vergangenen Oktober und dem Infobrief des neuen Präsidenten, Alexander Vögele, sind wir im Stillen tätig gewesen. Im November 2004 haben wir mit Vertretern der Natur- und Heimatschutzkommission des Kantons Zürich (NHK) an einer Sitzung die verfahrene Situation analysiert und Auswege gesucht.

Dabei hat sich gezeigt, dass diese Kommission bei Ihrer Beurteilung unseres Projekts gar nicht im Bild war, wie umfangreich und seriös unsere Planungsvorbereitung gewesen war. Aus diesem Grund empfahl uns der Präsident der NHK, bei der kantonalen Baudirektion ein Wiedererwägungsgesuch einzureichen, damit die involvierten Amtsstellen aufgrund der umfangreichen Unterlagen zu einer sachlich korrekten Beurteilung gelangen könnten.

Anfangs Dezember reichten wir beim Kanton dieses Wiedererwägungsgesuch ein. Drei Monate dauerte es, bis wir anfangs März 2005 von Regierungsrätin Dorothée Fierz einen abschlägigen Bescheid erhielten.

Interessant war die Begründung: „Es gehe weniger darum, ob mit einer geeigneten Projektierung die Natur- und Landschaftsschutzinteressen oder die landwirtschaftlichen Anliegen erfüllt werden können“, hiess es in dem Schreiben, „sondern darum, dass der Bevölkerung mit der Realisierung des Projektes rund 80 ha Naherholungsraum, wenn auch nicht physisch so zumindest psychologisch, entzogen werde“.

Dieser Bescheid veranlasste uns, beim Kanton nun einen Antrag zu stellen, die Realisierungsmöglichkeiten eines 9-Loch-Projekt zu prüfen. Damit tragen wir diesem psychologischen Entzug Rechnung, weil ein wesentlich kleinerer Teil eines Naherholungsgebietes beansprucht wird.

In unserem Schreiben haben wir klar zum Ausdruck gebracht, dass mit der Reduktion auf ein 9-Loch-Projekt der grundsätzliche Ablehnungsgrund der Baudirektion aus unserer Sicht massgeblich relativiert wird. Zudem beruht der Ablehnungsgrund auf einer Hypothese. Einige Indizien sprechen zwar dafür, bis heute liegt aber kein Beweis dafür vor, da das Projekt nie zur Abstimmung gebracht werden konnte.

Wir sind überzeugt, dass es nicht Aufgabe der Verwaltung ist, einen Volkswillen auf hypothetischen Annahmen vorwegzunehmen. Mit einem 9-Loch-Projekt wird den bisherigen Bedenken wegen Beschränkung des Naherholungsraumes wesentlich Rechnung getragen. Ob dies für die betroffene Bevölkerung immer noch einen klaren Ablehnungsgrund darstellt, muss im hierfür vorgesehenen politischen Prozess evaluiert werden.

Während wir unser erstes Wiedererwägungsbegehren im Stillen eingeleitet hatten, um die Angelegenheit aus dem Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit zu entlassen, informieren wir über diesen Schritt nun öffentlich, damit ein politischer Druck entsteht, der uns hilft, den politischen Prozess korrekt in Gang zu bringen.